Die PK BDH (Pensionskasse des BDH) sichert die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des BDH und der angeschlossenen Kliniken. Die betriebliche Altersversorgung ist dabei zu 100 % durch den Arbeitgeber finanziert und bildet einen zusätzlichen Rentenbaustein im Alter in Form einer Alters, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente.
Auf Wunsch können Sie über die PK auch privat vorsorgen und somit noch eine zusätzliche kapitalgedeckte Rente aus privater Altersvorsorge bilden.
Erfahren Sie jetzt mehr über uns und unser Angebot!Ob betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge oder Rente – hier erhalten Sie aktuelle Informationen zu unserem Leistungsspektrum.
Für die Beschäftigten des BDH und der angeschlossenen Kliniken gelten je nach Einstiegszeitpunkt die Tarife A, B und BN („Betriebsrente“): Damit gewährt der BDH einen Zuschuss zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber finanziert.
Stocken Sie Ihre Altersvorsorge optional weiter auf und sparen Sie zusätzlich an. Dazu bieten wir Ihnen eine private Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung an, unseren Tarif CE/CEN.
Mit Beginn der gesetzlichen Rente stehen Ihnen die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge zu. Informieren Sie sich hier, wie Sie unsere Leistungen beantragen können.
Hier erhalten Sie aktuelle Information und Dokumente zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung der PK.
Verbraucherinformation 2020 für Ihre betriebliche Altersversorung
Stand November 2019 der Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen
Stand November 2018 der Satzung und Wahlordnung